Die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG besagt, dass wir als Verteilnetzbetreiber die Ladeleistung Ihrer Wallbox temporär begrenzen dürfen, um netzkritische Situationen sowie Netzengpässe zu vermeiden und die Stabilität des Verteilnetzes sowie die Energieversorgung im Gebiet der Westnetz effizient sicherstellen zu können. Mit Unterstützung des netzdienlichen Ladens können die wetterabhängigen und fluktuierenden erneuerbaren Energien besser in das Verteilnetz eingebunden und Netzausbaukosten minimiert werden. So tragen Sie nicht nur zur Energiewende bei, sondern profitieren auch durch reduzierte Netzentgelte für die Ladung Ihres Elektroautos. Die netzdienliche Steuerung erfolgt erst mit Ihrer Zustimmung. Bitte teilen Sie Ihren Wunsch der netzdienlichen Steuerung Ihrem Installationsunternehmen mit und beauftragen Sie dieses mit dem Einbau einer separaten Messung und der erforderlichen Steuereinrichtung. Die weiteren Schritte und die Abstimmung mit uns übernimmt das Installationsunternehmen für Sie. Die netzdienliche Steuerung erfolgt erst mit Ihrer Zustimmung, indem Sie ihr Installationsunternehmen mit dem Einbau einer separaten Messung mit Steuereinrichtung beauftragen.
Aktuell steuern wir nach diesen drei Zeitblöcken die Ladung der Elektrofahrzeuge:
15.45 Uhr – 16.30 Uhr und 19.30 Uhr – 07.30 Uhr am Folgetag
16.00 Uhr – 16.45 Uhr und 19.45 Uhr – 07.45 Uhr am Folgetag
16.15 Uhr – 17.00 Uhr und 20.00 Uhr – 08.00 Uhr am Folgetag
Ein Zeitblock wird Ihnen von uns zugewiesen. Außerhalb dieser Schaltzeiten wird Ihre Ladeeinrichtung komplett abgeschaltet. Wir arbeiten aber bereits daran, die Ladezeiten noch flexibler zu gestalten.
Für den Betrieb der Ladeeinrichtung mit netzdienlicher Steuerung im Sinne des § 14a EnWG benötigt man einen separaten Zähler in Form eines sogenannten intelligenten Messsystems (iMSys). Die Kosten für dieses System betragen pro Jahr maximal 100,00 € (brutto).