Im Messstellenbetriebsgesetz wird eine Modernisierung der kompletten Zählerinfrastruktur geregelt. Ein Ziel ist die Schaffung einer sicheren und standardisierten Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft. Diese gilt als wichtiger Baustein eines energiewendetauglichen Stromversorgungssystems. Bei den Gaszählern bleibt es zunächst bei der heutigen Technik.
-
Was ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und worum geht es dabei?
-
Warum werden intelligenter Messsysteme eingeführt und welche Möglichkeiten bieten sie?
Der Gesetzgeber will mit der Einführung intelligenter Messsysteme die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank intelligenten Messsysteme erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Sie sollen so angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung effizienter zu machen.
-
Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys)?
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). Zusammen bilden sie das intelligente Messsystem.
-
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes gewährleistet wird. Wir sind der grundzuständige Messstellenbetreiber für unser Netzgebiet.
-
Welche Vorteile habe ich als Kundin oder Kunde?
Die Kundin oder der Kunden hat viele Vorteile: So werden Vor-Ort-Ablesungen durch Fernauslesbarkeit künftig vermieden und durch die Online-Visualisierung werden die Verbrauchswerte vom Vortag in Viertelstundenwerten angezeigt (Verbrauchstransparenz).
-
Wie werde ich über den Pflichteinbau informiert?
Ihr Messstellenbetreiber kündigt den Einbau mindestens drei Monate im Voraus schriftlich an. Den konkreten Einbautermin teilen wir Ihnen mit einem weiteren Kundenbrief mindestens zwei Wochen vorher mit.
-
Kann der Einbau eines intelligenten Messsystems verweigert werden?
Nein, der Gesetzgeber schreibt den Einbau im Messstellenbetriebsgesetz vor.
-
Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden intelligenter Messsysteme eingeführt?
Grundlage für die Einführung intelligente Messsysteme ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messtellenbetriebsgesetz; MsbG). Das MsbG ist im September 2016 in Kraft getreten.
-
Wer ist für den Einbau intelligenter Messsysteme zuständig?
Für den Einbau ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig, solange und soweit kein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (Dritter Messstellenbetreiber) den Messstellenbetrieb durchführt.
-
Was passiert mit meinem alten Zähler?
Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.
-
Passen die intelligenten Messsysteme in meinen Zählerschrank beziehungsweise auf meinen Zählerplatz?
Die intelligenten Messsysteme sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank/Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken/Zählerplätzen in bestimmten Fällen, z. B. infolge brüchiger Isolierungen, gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesen Fällen durch den Anschlussnehmenden (diesem gehören in der Regel die Anlage/n) in Stand zu setzen. Sollten mit dem Zählertausch Umbauten am Zählerschrank/Zählerplatz erforderlich sein, muss der Anschlussnehmende hierfür eine/n Elektroinstallateur/in beauftragen und die entstehenden Kosten tragen.
-
Bei wem werden intelligente Messsysteme eingebaut?
Alle Messstellen werden mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus erhalten alle Messstellen mit einem Jahres-Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (Mittelwert über die letzten drei Jahre) oder mit einer installierten Anlagenleistung größer als sieben Kilowatt ein intelligentes Messsystem.
-
Wird ein intelligentes Messsystem beim Neubau verbaut?
Nein, bei einem Neubau wird eine moderne Messeinrichtung verbaut, da der durchschnittliche Verbrauch von drei Jahren noch nicht ermittelt werden konnte.
-
Verbrauchen die intelligente Messsysteme Strom?
Ja, auch intelligenten Messsysteme verbrauchen wie Ihr alter Zähler Strom. Der Stromverbrauch der intelligenten Messsysteme wird nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten.
-
Zeigen intelligente Messsysteme den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?
Nein, intelligente Messsysteme zeigen nur den gesamten Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrische Geräte an.
-
Was messen intelligente Messsysteme?
Intelligente Messsysteme messen den Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte.
-
Gibt es intelligenten Messsysteme auch für Gas und andere Energieträger?
Nein, aktuell existieren für Gas keine intelligente Messsysteme.
-
Benötige ich für das intelligente Messsystem einen Internetzugang?
Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.
-
Was muss ich beim Einzug in eine Wohnung, in der ein intelligentes Messsystem verbaut wurde, beachten?
Beim Einzug müssen Sie sich wie gewohnt bei einem Stromlieferanten Ihrer Wahl anmelden und die aktuellen Zählerdaten übermitteln.
-
Muss ich beim Einbau anwesend sein?
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist.
-
Der Einbau der neuen Messtechnik ist verbrauchsabhängig. Mein Verbrauch ist sehr stark schwankend. Wie wird ermittelt, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalte?
Für die Entscheidung, ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der Jahres-Stromverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet.
-
Sind diese Kosten höher als bei meinem bisherigen Zähler?
Dies hängt vom bisherigen Zählertyp ab, der bei Ihnen verbaut ist. Alle Preise der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen finden Sie auf dem Preisblatt der Westnetz GmbH. Weiterführende Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne telefonisch unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 93786389.
-
Wann werden die intelligenten Messsysteme eingebaut?
Intelligente Messsysteme kommen bei uns ab/seit dem 01.10 2019 zum Einsatz. Seit diesem Zeitpunkt erhalten alle Bestandsanlagen über 6.000 kWh und einer Einspeiseleistung größer 7 KW ein intelligentes Messsystem. Alle Bestandsanlagen müssen spätestens bis Ende 2024 bzw. 2027 mit einen einem intelligentes Messsystem ausgestattet sein.
-
Kann ich anstelle eines intelligenten Messsystem auch eine moderne Messeinrichtung erhalten?
Der Gesetzgeber hat die Art der Messeinrichtung von bestimmten Kriterien, wie z.B. der Verbrauchshöhe, abhängig gemacht und entsprechend gesetzlich vorgegeben. Ein Wahlrecht seitens der Kundin oder des Kunden besteht leider nicht.
-
Was benötige ich zur Bedienung des intelligenten Messsystems?
Zur Bedienung des intelligenten Messsystems benötigen Sie keine zusätzlichen Hilfsmittel. Wenn Sie von der Möglichkeit der Online-Visualisierung Gebrauch machen möchten, benötigen Sie hierfür einen Internetzugang.
-
Was sind intelligente Messsysteme und wie unterscheiden sie sich von modernen Messeinrichtungen und herkömmlichen Zählern?
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser als die bisherigen Zähler veranschaulichen. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen sie auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.
Bei dem intelligenten Messsystem ist die moderne Messeinrichtung mit dem Smart-Meter-Gateway verbunden und die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte werden nicht mehr im Display des Zählers angezeigt, sondern über die Schnittstelle des Smart-Meter-Gateway bzw. über MeDaCo visualisiert. -
Was geschieht mit dem Stromverbrauch seit letzter Nullstellung und den Stromverbräuchen der Vergangenheit nach einem Stromausfall?
Diese Verbrauchswerte stehen Ihnen auch nach einem Stromausfall weiterhin über die Visualisierung zu Verfügung.
-
Sind intelligente Messsysteme geeicht?
Ja, die intelligenten Messsysteme sind geeicht.
-
Wie lange sind intelligente Messsysteme geeicht?
Intelligente Messsysteme sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden. Weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie über den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW erhalten.
-
Welche Messwerte werden erhoben?
Standardmäßig wird der Stromverbrauch alle Viertelstunde erhoben und durch das Gateway einmal täglich an die Marktteilnehmer/in übertragen.
-
Zu welchem Zweck werden die Messwerte erhoben?
Die Messwerte werden auf Basis der gesetzlichen Regelung im Messstellen-betriebsgesetz erhoben und dürfen nur zur Erfüllung gesetzlich festgelegter Zwecke verarbeitet und genutzt werden.
-
Benötigt der Messstellenbetreiber keine Einwilligung?
Für die Auslesung der Messwerte benötigen wir keine Einwilligung. Auf gesetzlicher Grundlage sind wir dazu verpflichtet.
Für die Online-Visualisierung benötigen wir eine Einwilligung, die wir bei jeder Kundin und jedem Kunden erbitten werden.
-
Sind der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet?
Als Netzbetreiber ist es uns ein besonderes Anliegen Ihre Daten zu schützen. Daher haben wir unser beauftragtes Dienstleistungsunternehmen – innogy Metering GmbH - als einen der ersten Administratoren für den Smart Meter Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland zertifizieren lassen. In regelmäßigen Zeitabständen wird der Betrieb des Administrators durch akkreditierte Prüfstellen überwacht und alle drei Jahre ist eine Rezertifizierung erforderlich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt entsprechend vorgegebener Schutzprofile eine Zertifizierung der Smart Meter Gateways vor und überwacht dabei auch die Prozesse der Gerätehersteller. Zudem erstellt das BSI Sicherheitsrichtlinien für den Administratorbetrieb und schreibt diese fort. Beides bietet ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
-
Was ist, wenn ich in die Online-Visualisierung nicht einwillige?
Leider können Sie sich dann Ihre Verbrauchswerte nicht online visualisiert anschauen. Unabhängig davon erhalten Sie weiter Ihre jährliche Stromrechnung.