Der Anschlussnehmende (Eigentümer) vereinbart mit dem Netzbetreiber die Netzanschlusskapazität (NAK), die die über den Anschluss zur Verfügung stehende maximale Leistung beinhaltet. Sie definiert den Anteil an der Übertragungsfähigkeit des unmittelbaren Anschlusses und des vorgeschalteten Netzes, der für die Entnahme elektrischer Energie an der Anschlussstelle zur Verfügung steht.
-
Was ist die Netzanschlusskapazität?
-
Was ist ein RLM-Zähler?
Die Abkürzung RLM steht für die registrierende Lastgangmessung. Ein RLM-Zähler ist bei Einspeiseanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW verpflichtend. Er wird aber auch z.B. ab einem Verbrauch von ca. 100.000 kWh pro Jahr verbaut. Der RLM-Zähler misst viertelstündlich den Verbrauch, die Leistung und die Blindarbeit und sendet diese Werte an den Messstellenbetreiber.
-
Wie hat der Messaufbau zu erfolgen?
Hier finden Sie eine Übersicht der derzeit gültigen Messkonzepte. Bitte beachten Sie, dass andere Messkonzepte individuell mit uns abgestimmt werden müssen. Bitte teilen Sie uns für eine genaue Abstimmung Ihr geplantes Vorhaben samt Messaufbau mit. Nach Erhalt werden wir Ihr Vorhaben prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
-
Ab wie viel kVA wird eine Wandlermessung nötig?
Die aktuellen Wandlergrenzen finden Sie in unseren technischen Mindestanforderungen (TMA).