Wir haben unser Tagesgeschäft unter Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln wieder aufgenommen, so dass auch Zählerwechsel wieder möglich sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch vor Ort alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden können und dass uns der Zutritt zum Zähler gewährt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des zur Zeit erhöhten Arbeitsaufkommens noch nicht jeden Wunschtermin für einen Zählerwechsel garantieren können.
-
Hier finden Sie unsere Portale
-
Informationen zum Messtellenbetreiberwechsel
-
Informationen für Einspeisende
Für eine schnellere Bearbeitung Ihrer Fragen zur Abrechnung empfehlen wir, uns Ihr Anliegen unter Angabe Ihrer Kundennummer an einspeiserabwicklung@westnetz.de zu senden.
-
Informationen für Strom- und Gaslieferanten
Vorgehensweise Umsatzsteuerabsenkung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
Die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer stellt uns sehr kurzfristig vor umfangreiche Herausforderungen. Leider ist im diesbezüglichen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.06.2020 keine zweifelsfreie Klärung zur Behandlung der Netznutzung, Messstellenbetrieb etc. erfolgt. Wir haben uns nach eingehender Analyse zur Umsetzung des sog. „Zeitscheibenmodells“ entschieden - welches auch durch die Auslegung des BDEW gedeckt ist - um eine möglichst für beide Seiten operativ einfache und reibungslose Abrechnung der Netzentgelte zu gewährleisten.
Konkret hat dies folgende Auswirkungen auf die Netznutzungsabrechnung gegenüber Ihrem Hause für oben genannten Zeitraum:
- Bereits bestehende Abschlagspläne bei SLP-Marktlokationen werden nicht angepasst und weiterhin mit einer Umsatzsteuer von 19 % ausgestellt. Für Jahres-/Turnus- und Schlussabrechnungen bei SLP-Marktlokationen werden wir den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 rechnerisch abgrenzen und den angepassten Umsatzsteuersatz von 16 % ansetzen. Es wurden keine Ablesekarten an Letztverbraucher versendet. Sollte Ihnen zu den Abgrenzungsstichtagen ein Zählerstand vorliegen, können Sie uns diesen gerne per MSCONS-Nachricht zusenden.
Abschlagspläne, die ab dem 01.07.2020 erstellt werden, berücksichtigen für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 den reduzierten Steuersatz von 16%.
Zusätzliche MSCONS-Nachrichten für die Prüfung der Abgrenzung werden Ihnen zu den jeweiligen Schluss- oder Turnusrechnungen zugesendet. - Für Abrechnungen von RLM-Marktlokationen wird im beschriebenen Leistungszeitraum der abgesenkte Umsatzsteuersatz angewendet. RLM-Rechnungen in der Sparte Gas für den Monat Juni 2020, welche aufgrund des Gastages steuerrechtlich dem gültigen Umsatzsteuersatz von Juli 2020 unterliegen, werden wir nach der Nichtbeanstandungsregel (GZ: III C 2 - S 7030/20/10009 :004 des Bundesministerium für Finanzen – Kapitel 3.12) noch mit einer Umsatzsteuer von 19 % ausstellen.
- Mehr-/Mindermengen sind umsatzsteuerrechtlich als Lieferungen anzusehen. Der Steuersatz wird demnach über das Ende des Leistungszeitraumes, d.h. anhand des Anwendungsmonats bestimmt. Für Mehr-/Mindermengen in der Sparte Gas ist durch den Gastag zu beachten, dass diese ab dem Monat Juni 2020 dem abgesenkten Steuersatz von 16 % unterliegen und für den Monat Dezember bereits wieder der „alten“ Steuersatz von 19 % anzuwenden ist. Liegt eine gültige Wiederverkäuferbescheinigung vor, unterliegt die Abrechnung von Mehr-/Mindermengen dem Reverse-Charge Verfahren und erfolgt ohne Umsatzsteuer.
Durch die zeitlich befristete Änderung der Umsatzsteuer haben wir unsere Preisblätter auf unserer Homepage unter www.westnetz.de/NNEGas / www.westnetz.de/NNEStrom und www.westnetz.de/mme aktualisiert, welche ab dem 01.07.2020 gelten.
- Bereits bestehende Abschlagspläne bei SLP-Marktlokationen werden nicht angepasst und weiterhin mit einer Umsatzsteuer von 19 % ausgestellt. Für Jahres-/Turnus- und Schlussabrechnungen bei SLP-Marktlokationen werden wir den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 rechnerisch abgrenzen und den angepassten Umsatzsteuersatz von 16 % ansetzen. Es wurden keine Ablesekarten an Letztverbraucher versendet. Sollte Ihnen zu den Abgrenzungsstichtagen ein Zählerstand vorliegen, können Sie uns diesen gerne per MSCONS-Nachricht zusenden.
-
Hinweise zu den Zählerablesungen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen seit dem 20. April wieder Vor-Ort-Ablesungen von Zählern durch. Die Ablesungen erfolgen unter strenger Beachtung aller Kontakt-, Abstands- und Hygieneregeln, denn bei all unseren Tätigkeiten steht die Minimierung des Infektionsrisikos für unsere Kundinnen und Kunden sowie für unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets an erster Stelle.
Sollten wir Sie zu Hause nicht antreffen oder Sie möchten Ihren Zählerstand lieber selbst ablesen, hinterlassen wir eine Ablesekarte. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in diesem Fall Ihren Zählerstand online unter www.westnetz.de/zaehlerstand übermitteln.
-
Wir sind gut vorbereitet und versorgen Sie weiterhin zuverlässig mit Energie
Wir sind gut vorbereitet:
Westnetz ist der größte Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im Westen Deutschlands. Wir nehmen die vom Corona-Virus ausgehenden Risiken sehr ernst und haben eine zentrale Krisenorganisation eingerichtet, die sich ausschließlich um die Koordination aller mit der Pandemie in Zusammenhang stehenden Themen befasst. Wichtigstes Ziel ist der sichere Betrieb unserer Infrastruktur bei gleichzeitiger Minimierung der Infektionsrisiken für unsere Mitarbeiter/innen und der Gesellschaft allgemein. Unsere Mitarbeiter/innen gehen ganz unterschiedlichen Tätigkeiten nach. Vor diesem Hintergrund haben wir viele Maßnahmen ergriffen, um soziale Kontakte zu minimieren. Unsere Mitarbeiter/innen haben keine standortübergreifenden physischen Kontakte mehr, arbeiten soweit wie möglich im Homeoffice und führen alle internen Besprechungen ausschließlich online durch. Darüber hinaus haben wir besondere Schutzvorkehrungen für die Mitarbeiter/innen getroffen, die für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit unverzichtbar sind.
Seit dem 20. April führen unsere Mitarbeiter/innen wieder routinemäßige Arbeiten bei unseren Kundinnen und Kunden vor Ort durch. Dazu zählen zum Beispiel das Ablesen und Wechseln von Stromzählern oder Leckage-Kontrollen von Gas-Hausanschlüssen. Diese Arbeiten waren seit dem 16. März weitgehend eingestellt, Störungen wurden selbstverständlich auch in dieser Zeit behoben.
Die Minimierung des Infektionsrisikos hat bei allen unserer Tätigkeiten höchste Priorität. Westnetz berücksichtigt zu jeder Zeit die von den Behörden angeordneten Abstands- und Verhaltensregeln. Hierzu zählen insbesondere Abstandsregeln zu Kollegen und Kunden, das Reinigen und Desinfizieren von Anlagen und Fahrzeugen sowie das Tragen von zusätzlicher Schutzausrüstung.Kontinuierlicher Informationsaustausch
Westnetz hat im Rahmen des Regelnetzbetriebes und des vorhandenen Krisenmanagements die ersten Standardmaßnahmen für drohende Pandemiesituationen bereits im Februar eingeleitet. Wir haben dazu vorhandene Pandemiepläne personenkonkret aktualisiert und den entsprechenden Unternehmenseinheiten zur Verfügung gestellt. Die Alarmketten für derartige Situationen sind praktisch erprobt und nochmals kontrolliert worden. Mit den wichtigsten Dienstleistern für die Aufrechterhaltung des Netzbetriebes hat der Informationstausch zur Priorisierung von Arbeiten stattgefunden und wird laufend aktualisiert.
Wir haben die Lage derzeit sehr gut im Griff und sind gut vorbereitet, um unsere Kundinnen und Kunden weiterhin sicher und zuverlässig mit Energie versorgen zu können. Sollte sich an dieser Situation etwas ändern, werden wir Sie umgehend informieren.
Ob Sie Ihren Grundversorger suchen oder Zählerstände erfassen wollen: Hier sind Sie richtig.
Sie interessieren sich für den Bezug von Trinkwasser in Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Kerpen, Rheurdt und Wettringen? Klicken Sie hier für mehr Infos:
Für Wasserkundinnen und Wasserkunden