Der Zählerstand muss abgelesen werden, damit eine Abrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs erstellt werden kann. Hierfür ist die Übermittlung der korrekten Zählerstände im Rahmen der jährlichen Ablesung wichtig. Plausible, nachvollziehbare Zählerstände bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers mit Ihrem Energielieferanten.
Steht dem Netzbetreiber kein plausibler Zählerstand zur Verfügung, muss Ihr Verbrauch auf Grundlage der Verbrauchshistorie geschätzt werden.
Selbstverständlich können Sie uns jederzeit Ihre Ableseergebnisse zur Verbrauchsübersicht zur Verfügung stellen. Dieser wird von uns als Zwischenablesung ohne anschließende Rechnungslegung verbucht und Ihrem Energielieferanten kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit zur Eingabe der Zwischenablesung finden Sie in der rechten Spalte.