Die Kosten des MeDa-Konzepts aus Sicht der Marktpartnerfirmen
Natürlich gibt es ein so innovatives Konzept wie MeDa nicht kostenfrei. Westnetz hat sich aber entschieden, einen wesentlichen Teil der Mehrkosten selbst zu tragen. Die Ausstattung des Netzgebiets mit MeDa-Zählern übernimmt daher Westnetz allein, Kundinnen und Kunden oder Marktpartnerfirmen entstehen hier keine Mehrkosten. Aus Sicht der Kundinnen, Kunden und Letztverbrauchenden soll die Technologie im Rahmen der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes zu den Preisobergrenzen einer modernen Messeinrichtung ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt werden. Für Kundinnen und Kunden von Marktpartnerfirmen, die sich an dem Test beteiligen, ändert sich also zunächst nichts: Aus Sicht der Kundinnen und Kunden ist nur für eine moderne Messeinrichtung mit ihren erweiterten Funktionen zu bezahlen.
Westnetz berechnet die Mehrkosten zur Bereitstellung der MeDa-Funktionalität den Marktpartnerfirmen nur dann als Zusatzleistungen im Sinne des § 35 MsbG, wenn die Marktpartnerfirmen diese buchen (Preisblatt Entgelte für MeDa-Praxistest der Westnetz Jahr 2018-2020). Über die Zusatzleistungen beabsichtigt die Westnetz mit ihren Marktpartnerfirmen entsprechende Verträge abzuschließen. Diese werden aktuell erarbeitet. In diese Verträge und ihre Gestaltung sollen auch die Rückmeldungen der Marktpartnerfirmen zur Marktbedarfsabfrage einfließen.
Es steht den Marktpartnerfirmen frei, auf Basis der MeDa-Technologie und Dienstleistungen, die sie bei der Westnetz beziehen, ihrerseits Produkte und Dienstleistungen anzubieten und diese zu bepreisen.
Als Westnetz freuen wir uns darauf, mit Ihnen gemeinsam das MeDa-Konzept in den Markt zu bringen, für alle unsere Kundinnen und Kunden nutzbar zu machen und im gesamten Netzgebiet auszurollen. Wir danken unseren Partnerfirmen daher schon heute für ihr Interesse und gegebenenfalls ihre Mithilfe bei diesem wichtigen und spannenden Vorhaben.